Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,56643
VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548 (https://dejure.org/2008,56643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548 (https://dejure.org/2008,56643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2008 - 8 ZB 08.1548 (https://dejure.org/2008,56643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,56643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; wasserstraßenrechtliche Planergänzung; Verfahrensfehler; ernstliche Zweifel; Vernässungsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Verwaltungsgericht wäre nur gegeben, wenn sich ihm eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 22.2.1988 NVwZ 1988, 1019/1020; vom 25.2.1993 DVBl 1993, 955/956).

    In der Ablehnung des Antrags, einen Sachverständigen zu hören, liegt jedoch nur dann ein Verfahrensmangel, wenn sich dem Gericht eine Begutachtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 22.2.1988 a.a.O.; vom 25.2.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    Es ist bereits zweifelhaft, ob in der von der Klägerin behaupteten langen Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ein Verfahrensmangel erblickt werden kann, der zur Zulassung der Berufung führen könnte (vgl. BVerwG vom 18.10.1990, NJW 1991, 1370/1371).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter ist erst dann gegeben, wenn das Gericht seine Zuständigkeit willkürlich angenommen hat, also aufgrund einer Auslegung oder Anwendung der einschlägigen Normen, die durch sachliche Erwägungen nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG vom 18.10.1990 a.a.O.; vom 21.12.1994 Buchholz 310, § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 32).

  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst, da diese im Zulassungsverfahren in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen (§ 162 Abs. 3 VwGO) der unterliegenden Partei aufzuerlegen sind (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 BayVBl. 2002, 378).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    Zwar kann eine überlange Verfahrensdauer in einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG darstellen (vgl. BVerfGE 88, 118/123).
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    Ein solcher Verstoß liegt nur vor, wenn ein Richter unter eindeutiger Missachtung der Verfahrensvorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen tätig wird, und sonst nur noch dann, wenn der tätig gewordene Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (vgl. BVerwG vom 16.4.1997 DVBl 1997, 1235/1236).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    In einer derartigen Situation stellt das Verlangen an das Gericht, Urkundensammlungen bzw. Aktenvorgänge beizuziehen und zu durchsuchen, ohne dass bestimmte, individualisierte oder individualisierbare Schriftstücke bezeichnet werden, einen nicht zulässigen Beweisermittlungsantrag dar (vgl. BVerwG vom 20.5.1998 VIZ 1998, 452/455).
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    Entgegen der missverständlichen Formulierung durch das Erstgericht handelt es sich hierbei jedoch nicht um einen unzulässigen Ausforschungsantrag (vgl. hierzu BVerfG vom 18.6.1993 BayVBl 1993, 562/563; BayVGH vom 26.8.2008 Az. 8 B 08.172 BA S. 3), weil nicht unter lediglich formalem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, oder willkürlich aus der Luft gegriffene Behauptungen vorgetragen werden.
  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 510.93

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Prognose

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    Zwar kann die ungerechtfertigte Ablehnung von unbedingt gestellten Beweisanträgen im Sinn von § 86 Abs. 2 VwGO einen Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO darstellen, wobei dies nach der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts zu beurteilen ist (st.Rspr; vgl. BVerwG vom 15.3.1994 NVwZ 1994, 1119/1120).
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    Sie hätte substanziiert dartun müssen, dass zumindest die Möglichkeit besteht, dass das Erstgericht ohne den behaupteten Verfahrensverstoß zu einem für sie sachlich günstigeren Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerwGE 14, 342/346).
  • VGH Bayern, 26.08.2008 - 8 B 08.172

    Beiderseitige Erledigungserklärung; nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548
    Entgegen der missverständlichen Formulierung durch das Erstgericht handelt es sich hierbei jedoch nicht um einen unzulässigen Ausforschungsantrag (vgl. hierzu BVerfG vom 18.6.1993 BayVBl 1993, 562/563; BayVGH vom 26.8.2008 Az. 8 B 08.172 BA S. 3), weil nicht unter lediglich formalem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, oder willkürlich aus der Luft gegriffene Behauptungen vorgetragen werden.
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338
    Die Ausführungen der Klägerin zu ihrem Schriftsatz vom 7. Juli 2008 bezüglich des Verhaltens des Vorsitzenden Richters des Erstgerichts liegen hier neben der Sache, denn sie beziehen sich auf das Verfahren des Senats mit dem Az. 8 ZB 08.1548.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht